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Verkehrsmedizinische Begutachtung - Modul I / Modul II (E-Learning) / Modul III / Modul IV (VBA)
Beschreibung
Lernziele
- Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß dem Curriculum Verkehrsmedizinische Begutachtung
- Verkehrsmedizinische Qualifikation gem. Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (24 bzw. 28 UE), 2. Auflage der Bundesärztekammer (BÄK) vom 23.09.2022.
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte, die als verkehrsmedizinische Gutachterinnen und Gutachter tätig werden wollen sowie alle Ärzte, die grundlegendes Wissen in der Verkehrsmedizin für Patientenaufklärung und -beratung erwerben möchten.
Voraussetzungen
keine
Inhalt
Modul I - Basiswissen Verkehrsmedizin - Patientenaufklärung und Beratung
- Anforderungsprofil an ein Gutachten: Form, Sprache, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität
- Besonderheiten zielorientierter, gutachterlicher Gesprächsführung
- Qualitätssicherung in der Begutachtung
Modul IV - Spezielle Erkrankungen und Funktionsstörungen sowie Kompensationsmöglichkeiten
- Psychiatrische Erkrankungen
- Erkrankungen des Nervensystems einschl. Anfallsleiden (bei besonderer Berücksichtigung der Folgen von Schädel-Hirnverletzungen und Hirnoperationen)
- Diabetes mellitus
- Alkohol, Drogen, Arzneimittel: Missbrauch und Abhängigkeit, Dauerhandlung mit Arzneimitteln, problematische Wirkstoffe
- Geriatrische Aspekte, Multimorbidität
- Tagesschläfrigkeit
- Sehvermögen
- Störungen des Gleichgewichtssinnes
- Bewegungsbehinderungen
Modul V (Fakultativ) - CTU Kriterien, Chemisch-toxikologische Analytik, Probennahme
- Grundlagen der Verkehrsmedizin, u. a. Fahrsicherheit, Fahreignung
- Rechtlicher Hintergrund, Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Leitlinien
- Anlage 4 FeV (Erkrankungen, Mängel)
- Orientierende ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (Screening)
- Grundlagen von Screening
- Relevante Krankheitsbilder, Medikamente, Alkohol, Drogen, Multimorbidität, Besonderheiten bei der Probenentnahme im forensischen Bereich (CTU)
- Arztrechtlicher Hintergrund [Schweigepflicht, § 34 Strafgesetzbuch (StGB), berufsrechtliche Aspekte, Arzthaftung]
- Einführung in die Problematik der verkehrsmedizinischen Begutachtung
- FeV (§ 11 - 14, Anlagen 4, 5, 6)
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
- Fachspezifische Grundlagen (z. B. Beurteilungskriterien, Positionspapiere)
- Grundlagen der gutachterlichen Tätigkeit
- Anforderungsprofil an ein Gutachten: Form, Sprache, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität
- Besonderheiten zielorientierter, gutachterlicher Gesprächsführung
- Qualitätssicherung in der Begutachtung
- Allgemeine sowie spezielle rechtliche Grundlagen
- Praktische Übungen:
Modul IV - Spezielle Erkrankungen und Funktionsstörungen sowie Kompensationsmöglichkeiten
- Wesentliche Einzelaspekte:
- Psychiatrische Erkrankungen
- Erkrankungen des Nervensystems einschl. Anfallsleiden (bei besonderer Berücksichtigung der Folgen von Schädel-Hirnverletzungen und Hirnoperationen)
- Diabetes mellitus
- Alkohol, Drogen, Arzneimittel: Missbrauch und Abhängigkeit, Dauerhandlung mit Arzneimitteln, problematische Wirkstoffe
- Geriatrische Aspekte, Multimorbidität
- Tagesschläfrigkeit
- Sehvermögen
- Störungen des Gleichgewichtssinnes
- Bewegungsbehinderungen
- Praktische Übungen:
Modul V (Fakultativ) - CTU Kriterien, Chemisch-toxikologische Analytik, Probennahme
- Allgemeine Anforderungen an forensisch-toxikologische Laboratorien und Analysen
- CTU-Kriterien
- Probennahme für verschiedene Fragestellungen unter besonderer Berücksichtigung der CTU-Kriterien
- Diskussion von Fallbeispielen und Fehlermöglichkeiten
Hinweise
- Bei der Fortbildung "Verkehrsmedizinische Begutachtung" handelt es sich um eine modulare Qualifizierung. Die Module I - IV werden als Kompaktkurs (kombiniertes E-Learning und Präsenz-Fortbildung) angeboten. Das heißt, die ersten zwei Unterrichtseinheiten der Fortbildung werden auf einer webbasierten Lernplattform vor dem Präsenzteil absolviert.
- Zu beachten ist, dass die Module I und II Eingangsvoraussetzung für das Absolvieren der weiteren Module sind. Fakultativ kann ergänzend das Modul V absolviert werden.
- Die gutachterliche Tätigkeit in diesem Bereich hat dagegen die Aufgabe, der Fahrerlaubnisbehörde im Gutachten die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie braucht, um über die Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers oder - antragstellers zu entscheiden. Gemäß § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ordnet die Behörde gegebenenfalls ein ärztliches Gutachten an.
- Fachärzte erhalten die verkehrsmedizinische Qualifikation im Sinne des § 11 der FeV von der zuständigen Ärztekammer bescheinigt, wenn sie die Module I-IV des vorliegenden Curriculums absolviert haben.
- An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass im Zuständigkeitsbereich des Kreisverwaltungsreferats München derzeit nur vereinzelt niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit verkehrsmedizinischen Begutachtungen gemäß Fahrerlaubnisverordnung beauftragt werden. Es wird daher empfohlen, sich vorab bei der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt oder Kreisverwaltungsreferat) zu erkundigen, ob für das eigene fachärztliche Gebiet Gutachterinnen und Gutachter gesucht werden.
Preise
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