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Suchtmedizinische Grundversorgung (SMGV)

Beschreibung

Lernziele
Die Kurs-Weiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ soll Ärztinnen und Ärzte befähigen, betroffene Patientinnen und Patienten früher zu erkennen, sie mittels geeigneter Gesprächstechniken und Kurzinterventionen frühzeitig auf Probleme mit ihrem Substanzkonsum oder mit ihrer Abhängigkeit anzusprechen, zu einer Behandlung zu motivieren, indikations-abhängig Substitutionsbehandlungen bei Opiatabhängigkeit durchzuführen bzw. an eine geeignete suchttherapeutische Einrichtung zu überweisen
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte aus allen Versorgungsbereichen, die an der Thematik „Suchtmedizinische Grundversorgung“ interessiert sind
Voraussetzungen
Keine
Inhalt
• Grundlagen
• Einführung in die besonderen Aspekte des Kindes- und Jugendalters
• Tabak und verwandte Erzeugnisse, Alkohol, Cannabis, Medikamente, nicht substanzgebundene Abhängigkeiten: Substanzkunde, Diagnostik und Therapie (substanzbezogener Störungen/ Abhängigkeiten)
• Illegale Substanzen und Opioide: Substanzkunde, Diagnostik und Therapie substanzbezogener Störungen, davon Durchführung der Opiat-Substitutionstherapie (OST)
• Psychotherapeutische und psychosoziale Interventions- und Behandlungsmöglichkeiten, davon praktische Übungen zur Umsetzung und Motivierender Gesprächsführung
• Schwangerschaft im Rahmen von Abhängigkeitserkrankungen
• Schmerzerkrankungen im Rahmen von Abhängigkeitserkrankungen
• Psychiatrische und somatische Komorbiditäten
Hinweise
Die Kurs-Weiterbildung kann zeitlich parallel zur praktischen Weiterbildung absolviert werden. Sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung der Ärztekammer vorgelegt werden:
• Facharztanerkennung
• Nachweis über die 50 Stunden Kurs-Weiterbildung gem. § 4 Abs. 8 (siehe auch Kapitel 2.2) in Suchtmedizinische Grundversorgung.
Die Anerkennung und Führbarkeit der Zusatzbezeichnung wird nach erfolgreicher Prüfung vor der zuständigen Ärztekammer von dieser erteilt.
Diese Kurs-Weiterbildung kann auch als ärztliche Fortbildung
absolviert werden
In der Übergangszeit können Weiterzubildende bereits absolvierte Module nach dem vorhergehenden (Muster-)Kursbuch in die aktuelle Kurs-Weiterbildung einbringen, sofern eine Gleichwertigkeit durch die Ärztekammer festgestellt wurde.
Die Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht stoffgebundener Suchterkrankungen.
Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO:
• Facharztanerkennung
• 50 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Suchtmedizinische Grundversorgung

Termine

Folgende Termine stehen zur Auswahl:
Termin Ort OrtPreis Preis Auswahl
09.03.2026 - 13.03.2026
1.300,00 EUR
München
1.300,00 EUR
1.300,00 EUR